§ 61
(1) Die Verordnung *1) tritt mit 1. Dezember 1998 in Kraft.
(2) Die Verordnung BGBl. Nr. 495/1978 über Hygiene in Bädern tritt mit Ablauf des 30. November 1998 außer Kraft, soweit sich aus § 60 nichts anderes ergibt.
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*1) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998, Richtlinie, die das 83/189/EWG -Verfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinien 88/182/EWG und 94/10/EG der Europäischen Kommission kodifiziert, unter Notifikationsnummer 98/0290/A notifiziert. Die Verordnung BGBl. II Nr. 409/2000, mit welcher die Bäderhygieneverordnung, BGBl. II Nr. 420/1998, geändert wird, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft unter der Notifikationsnummer 2000/236/A notifiziert.
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