Fünfter Abschnitt.
§ 600
Verfahren in Streitigkeiten wegen der
von richterlichen Beamten zugefügten
Rechtsverletzungen.
§. 600.
(Anm.: Aufgehoben durch § 15, BGBl. Nr. 20/1949)
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Fünfter Abschnitt.
§ 600
Verfahren in Streitigkeiten wegen der
von richterlichen Beamten zugefügten
Rechtsverletzungen.
§. 600.
(Anm.: Aufgehoben durch § 15, BGBl. Nr. 20/1949)
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