§ 5d BStG

Alte FassungIn Kraft seit 30.7.2011

Verordnungsermächtigungen

§ 5d.

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über

  1. 1. Ablauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit,
  2. 2. Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits,
  3. 3. Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsanalyse des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Art der Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit,
  4. 4. Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen,
  5. 5. die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und
  6. 6. Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3.

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2021

Gesetzesnummer

10011428

Dokumentnummer

NOR40129804

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