Verordnungsermächtigungen
§ 5d.
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über
- 1. Ablauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit,
- 2. Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits,
- 3. Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsanalyse des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Art der Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit,
- 4. Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen,
- 5. die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und
- 6. Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3.
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2021
Gesetzesnummer
10011428
Dokumentnummer
NOR40129804
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