Kennzeichnung
§ 5.
Die Zulassungsstellen sind außen mit einer gelben, RAL Farbton 1023 (Verkehrsgelb) oder Pantone Farbton 109 C, dem Muster der Anlage 1 (Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar) entsprechenden Tafel zu kennzeichnen. Auf dieser Tafel ist auf einem weißen, rechteckigen Feld der Name der Versicherung anzugeben. Weiters kann in diesem Feld auch ein bildliches Firmenzeichen der Versicherung wiedergegeben werden. Auf dieser Tafel oder auf einer gelben Zusatztafel ist anzugeben, für welche Behörde oder Behörden die Zulassungsstelle tätig wird.
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