§ 5 ZIS-EinmeldeV

Alte FassungIn Kraft seit 07.5.2016

Einmelde-Portal

§ 5.

(1) Nach § 1 Abs. 1 und 2 Einmeldeverpflichtete oder deren Vertreter gemäß § 1 Abs. 3 haben die Daten gemäß § 3 über ein Einmelde-Portal auf der Website der RTR-GmbH (www.rtr.at/ZIS ) einzumelden.

(2) Das Einmelde-Portal ist mit einer Benutzerverwaltung versehen. Zugangsdaten werden den Verpflichteten gemäß § 1 von der RTR-GmbH übermittelt, können aber auch von Verpflichteten bei der RTR-GmbH angefordert werden. Angemeldeten Benutzern wird eine Übersicht über die von ihnen bereits eingemeldeten Daten (Einmeldehistorie) zur Verfügung gestellt.

(3) Über das Einmelde-Portal sind Daten in einem der in § 4 festgelegten Formate hochzuladen. Zusätzlich sind als allgemeine Informationen für alle eingemeldeten Datensätze im Einmelde-Portal-Formular der Unternehmensname, ein oder gegebenenfalls mehrere Ansprechpartner bzw. Kontaktmöglichkeiten und das verwendete Koordinatensystem anzugeben. Das Einmelde-Portal bietet die Möglichkeit, bei den hochgeladenen Daten einzelne Komponenten im Sinne des § 3 Abs. 5 zu kennzeichnen.

(4) Die RTR-GmbH wird eine detaillierte Beschreibung des Einmelde-Portals und dessen Bedienung auf ihrer Website veröffentlichen und auf aktuellem Stand halten.

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2019

Gesetzesnummer

20009525

Dokumentnummer

NOR40180756

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