§ 5 WFA-FinAV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

2. Abschnitt

Durchführung der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen

§ 5

Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 Abs. 2 BHG 2013 vorzunehmen und umfasst die Prüfung (§ 6), Berechnung (§§ 7 bis 9) und Ergebnisdarstellung (§ 10).

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