§ 5 VU-HZV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Inkrafttreten

§ 5.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(2) § 2 Abs. 1 ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 abgeschlossen werden oder deren Versicherungsbeginn nach dem 31. März 2016 liegt.

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