§ 5
§ 5. Der Rechtsträger hat im Zuge der Antragstellung auf Prämienerstattung im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung der Finanzlandesdirektion zu übermitteln:
- Bezeichnung des Rechtsträgers
- Vertragsnummer
- Name des Abgabepflichtigen
- Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (Wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen.)
- Adresse des Abgabepflichtigen
- Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung
- Datum der Unterschrift der Abgabenerklärung
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