§ 5 Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

§ 5.

Im Fachbereich Musik und Darstellende Kunst gebührt den Mitgliedern der Jurys für die Vergabe von Startstipendien zusätzlich zu der in § 1 festgesetzten Vergütung eine Vergütung von 5,50 Euro pro behandelten Antrag.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2024

Gesetzesnummer

20009403

Dokumentnummer

NOR40177038

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