§ 5 VERA-V

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2017

Risikoausweis

§ 5.

(1) Kreditinstitute haben den Risikoausweis gemäß § 74 Abs. 1 BWG entsprechend folgender Anlagen zu gliedern:

  1. 1. Anlage A3b, sofern kein Zinsrisiko vorliegt, ist eine Leermeldung zu erstatten;
  2. 2. Anlage A3c, sofern
  1. a) entweder die Summe der Marktpreise aller Aktien den Betrag von 10 Millionen Euro bzw. den entsprechenden Gegenwert in Euro erreicht oder
  2. b) der Quotient aus der Summe der Marktpreise dividiert durch die Bilanzsumme größer als 5 vH ist (ausgenommen Kapitalanlagegesellschaften).

    Die Meldung gemäß der Anlage A3c hat ab dem ersten Meldestichtag des auf den Bilanzstichtag, an dem das Überschreiten festgestellt wurde, folgenden Geschäftsjahres zu erfolgen;

  1. 3. Anlage A3eund A3f, wobei die Meldung gemäß Anlage A3f entfallen kann, wenn das Kreditinstitut nachgeordnetes Institut ist und das übergeordnete Institut der Meldepflicht gemäß § 10a für die Kreditinstitutsgruppe nachkommt;
  2. 4. Anlage A3g, wobei Folgendes gilt:
  1. a) Beschwerde ist jede Äußerung der Unzufriedenheit, die eine natürliche oder juristische Person mit einem konkreten Begehr zu einem konkreten Geschäftsfall an ein Kreditinstitut richtet, ohne dass zu demselben Begehren bei einem Gericht oder einer Schlichtungsstelle ein Verfahren anhängig ist oder über dasselbe Begehren bereits rechtskräftig entschieden worden ist;
  2. b) Bankdienstleistung ist jede Tätigkeit im Sinne von § 1 BWG mit Ausnahme von § 1 Abs. 1 Z 21 BWG, die weder eine unter Abschnitt B der Anlage A3g fallende Wertpapierdienstleistung oder Anlagetätigkeit gemäß § 1 Z 2 WAG 2007 noch ein unter Abschnitt C der Anlage A3g fallendes Investmentgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 13 BWG oder Immobilienfondsgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 13a BWG ist.

(2) Kreditinstitute aus Mitgliedstaaten, die in Österreich gemäß § 9 Abs. 1 BWG über eine Zweigstelle tätig werden, haben den Risikoausweis gemäß § 74 Abs. 1 BWG gemäß derAnlage A3g zu gliedern.

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2017

Gesetzesnummer

20005165

Dokumentnummer

NOR40192162

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