§ 5 UGB

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2007

Anwendungsbereich der weiteren Bücher

§ 5.

Der Anwendungsbereich des Zweiten Buches ergibt sich für offene Gesellschaften aus § 105, für Kommanditgesellschaften aus § 161 und für stille Gesellschaften aus § 179. Der Anwendungsbereich des Dritten Buches ergibt sich aus § 189, der des Vierten Buches aus § 343, der des Fünften Buches aus den §§ 1 bis 3.

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