Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2002 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3, BGBl. I Nr. 48/1997). Der Studienplan für das Diplomstudium der Ernährungswissenschaften an der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien ist mit 1. Oktober 1997 in Kraft getreten.
Vorprüfungen zur ersten Diplomprüfung
§ 5.
Voraussetzung für die Zulassung zum abschließenden Teil der ersten Diplomprüfung ist die erfolgreiche Ablegung der Vorprüfungen aus:
- a) Chemie;
- b) Physik;
- c) Allgemeine Biologie;
- d) Biochemie;
- e) Biometrie, Statistik und EDV;
- f) Wirtschaftslehre.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2025
Gesetzesnummer
10009696
Dokumentnummer
NOR12125343
alte Dokumentnummer
N7199433116J
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