In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
§ 5.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, BGBl. Nr. 622/1991, außer Kraft.
(2) Auf Schulveranstaltungen, die vor dem Außerkrafttreten der Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, BGBl. Nr. 622/1991, begonnen haben, ist die genannte Verordnung weiterhin anzuwenden.
(3) In der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2025 treten der Titel mit dem der Kundmachung folgenden Tag und § 1 mit 1. September 2025 in Kraft.
Schlagworte
Inkrafttreten
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2025
Gesetzesnummer
20012595
Dokumentnummer
NOR40271625
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
