Unternehmenskonzept und Berichtswesen
§ 5.
(1) Die Gesellschaft ist nach kaufmännischen Grundsätzen, insbesondere jenen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, zu führen.
(2) Die jeweils erste Geschäftsführung hat innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Bestellung ein Unternehmenskonzept auszuarbeiten und der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Genehmigung vorzulegen. Das Unternehmenskonzept hat insbesondere die jeweils von der Gesellschaft angestrebten Unternehmensziele, ihre Strategien und Organisation sowie die Pläne für den Personal- und Sachmitteleinsatz, für Investitionsvorhaben und die Finanzierung zu enthalten.
(3) Die Geschäftsführung hat für die Einrichtung eines Planungs- und Berichterstattungssystems zu sorgen, das die Erfüllung der Berichterstattungspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften und nach den Vorgaben des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich der Durchführung eines Beteiligungs- und Finanzkontrolling durch die für den Vollzug dieses Gesetzes verantwortliche Bundesministerin gewährleistet.
(4) Im Unternehmenskonzept gemäß Abs. 2 im Planungssystem gemäß Abs. 3, sowie im Rechnungswesen der Gesellschaft sind jedenfalls die gesetzlich übertragenen Aufgaben sowie andere Leistungen, die nicht im Wettbewerb, sondern auf Grund besonderer oder ausschließlicher Rechte erbracht werden und jene Leistungen, die im Wettbewerb erbracht werden, in jeweils getrennten Rechnungskreisen darzustellen. § 28a GmbH-Gesetz gilt sinngemäß als Berichtspflicht an die Generalversammlung. Die Geschäftsführung hat jährlich bis Ende März für das nächste Kalenderjahr ein Jahresarbeitsprogramm und eine Vorrausschaurechnung der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
(5) Gewinne aus Leistungen, die nicht im Wettbewerb erbracht werden, dürfen nicht wettbewerbsverzerrend für Leistungen verwendet werden, die im Wettbewerb erbracht werden.
Schlagworte
Personaleinsatz, Planungssystem, Beteiligungskontrolling
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2020
Gesetzesnummer
20001734
Dokumentnummer
NOR40027277
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