Einspeisetarife für Ökostrom aus Photovoltaik
§ 5
(1) Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kWpeak bis 500 kWpeak, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
- bei Antragstellung und Vertragsabschluss gemäß § 1 bis Ende 201219,70 Cent/kWh;
- bei Antragstellung und Vertragsabschluss gemäß § 1 im Jahr 201318,12 Cent/kWh.
Als Investitionszuschuss für die Errichtung wird zusätzlich ein Betrag in Höhe von 30% der Investitionskosten, höchstens jedoch von 200 Euro/kW gewährt.
(2) Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kWpeak bis 500 kWpeak, die auf hierfür geeigneten Freiflächen angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
- bei Antragstellung und Vertragsabschluss gemäß § 1 bis Ende 201218,43 Cent/kWh;
- bei Antragstellung und Vertragsabschluss gemäß § 1 im Jahr 201316,59 Cent/kWh.
(3) Der erforderliche Nachweis der Investitionskosten erfolgt durch die Vorlage der Rechnungen über die für die Errichtung notwendigen Kosten an die Ökostromabwicklungsstelle.
(4) Ab dem 1. Jänner 2013 ist die Gewährung eines Netzparitäts-Tarifs gemäß § 14 Abs. 6 ÖSG 2012 für Photovoltaikanlagen, die auf hierfür geeigneten Freiflächen errichtet werden, ausgeschlossen.
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