Fachzeichnen
§ 5.
Die Prüfung im Gegenstand Fachzeichnen hat nach Angabe die Anfertigung einer Skizze eines Hutmodells zu umfassen.
Schlagworte
Prüfungsstoff, Zeichnen
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018
Gesetzesnummer
10006800
Dokumentnummer
NOR12074218
alte Dokumentnummer
N51985181340
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)