Form der Mitteilung
§ 5.
(1) Der Betreiber hat sicherzustellen, dass der Teilnehmer seine Mitteilung mindestens einen Monat vor dem In-Kraft-Treten der beabsichtigten Vertragsänderungen erhält.
(2) Die Mitteilung hat in ihrer Gestaltung folgenden Anforderungen zu entsprechen:
- 1. Die Schriftgröße hat zumindest der sonst in der Mitteilung für den Fließtext verwendeten Schriftgröße zu entsprechen und muss leicht lesbar sein.
- 2. Die Mitteilung ist zu umrahmen. Innerhalb des Rahmens darf ausschließlich der nach § 4 vorgegebene Text dargestellt werden.
- 3. Als Überschrift ist der Wortlaut „Wichtige Information“ zu verwenden. Die Überschrift muss zentriert sein.
- 4. Falls die Nachricht einen Betreff enthält, ist der Wortlaut „Wichtige Information über vertragliche Änderungen“ zu verwenden.
- 5. Jedenfalls ist die Mitteilung auf der ersten Seite darzustellen.
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