Information über Teilnahmebedingungen
§ 5
Die Information über die Teilnahmebedingungen, insbesondere auch über eine allfällige Aliquotierung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1612 , erfolgt zusätzlich zur Bekanntgabe im eAMA durch Veröffentlichung auf der Homepage der AMA.
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