§ 5 Markscheideverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2001

Einheit des Winkelmaßes

§ 5

Als Einheit des Winkelmaßes ist der Neugrad (gon), der 400ste Teil des Vollkreises, oder der Grad, der 360ste Teil des Vollkreises, zu verwenden. Die verwendete Einheit ist jeweils anzuführen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)