§ 5 Limit-Verordnung 2022/23

Alte FassungIn Kraft seit 22.2.2022

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 5.

 Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler/in, die an einem Sprachheilkurs teilnehmen, betragen zusätzlich € 5,50 zu den jeweils maßgeblichen Höchstbeträgen gem. § 1 für Volksschulen, Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen-Unterstufen.

Schlagworte

Schülerin

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2022

Gesetzesnummer

20011824

Dokumentnummer

NOR40242478

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