§ 5 Limit-Verordnung 2021/22

Alte FassungIn Kraft seit 26.2.2021

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 5.

 Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler/in, die an einem Sprachheilkurs teilnehmen, betragen zusätzlich € 5,50 zu den jeweils maßgeblichen Höchstbeträgen gem. § 1 für Volksschulen, Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen-Unterstufen.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2021

Gesetzesnummer

20011484

Dokumentnummer

NOR40231435

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