§ 5 Limit-Verordnung 1996

Alte FassungIn Kraft seit 15.3.1996

§ 5.

An Schulen mit zweisprachigem Unterricht (Minderheitenschulwesen) dürfen zusätzlich zu den Höchstbeträgen gem. § 1 für die deutschsprachigen Schulbücher auch Schulbücher für die Zweitsprache in dem Umfang (Anzahl der Titel) pro Schüler, wie für den vergleichbaren deutschsprachigen Unterricht, angeschafft werden.

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2018

Gesetzesnummer

10009005

Dokumentnummer

NOR12111376

alte Dokumentnummer

N6199653992J

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