§ 5.
Die Bestimmungen der Verordnung vom 11. Dezember 1970, BGBl. Nr. 393, zur Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen aus der Pensionsversicherung der in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika sind gemäß § 240 BSVG außer Kraft gesetzt.
Schlagworte
BGBl. Nr. 393/1970
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2018
Gesetzesnummer
10008445
Dokumentnummer
NOR40007377
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