§ 5
§ 5. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 661/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003, wird wie folgt geändert:
- 1. In den Anlagen 2 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe), 3 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Ausbildungszweig Kultur- und Kongressmanagement), 4 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft) und 5 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Aufbaulehrgang) wird jeweils im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung “Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984" durch die Wendung “Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003" ersetzt.
- 2. In Anlage 6 (Lehrplan des Kollegs für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt V (Lehrplan für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) wird die Wendung “Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984" durch die Wendung “Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989" ersetzt.
Schlagworte
Kulturmanagement
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Gesetzesnummer
20003080
Dokumentnummer
NOR40048095
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