materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 232/2025
Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 5.
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlags ein Stundensatz von € 13,28 heranzuziehen.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Gesetzesnummer
20012704
Dokumentnummer
NOR40265721
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
