Fachzeichnen
§ 5.
Die Prüfung im Gegenstand Fachzeichnen hat nach Angabe die Anfertigung einer Skizze eines Hutmodells zu umfassen.
Schlagworte
Prüfungsstoff, Zeichnen
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018
Gesetzesnummer
10006799
Dokumentnummer
NOR12074210
alte Dokumentnummer
N51985181250
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