§ 5 Hutmacher-Meisterprüfungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1985

Fachzeichnen

§ 5.

Die Prüfung im Gegenstand Fachzeichnen hat nach Angabe die Anfertigung einer Skizze eines Hutmodells zu umfassen.

Schlagworte

Prüfungsstoff, Zeichnen

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2018

Gesetzesnummer

10006799

Dokumentnummer

NOR12074210

alte Dokumentnummer

N51985181250

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