§ 5 FSG-PV

Alte FassungIn Kraft seit 09.3.2004

Inhalte der klassenspezifischen Fragen

§ 5

(1) Hinsichtlich der Klasse A haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:

  1. 1. die für die Klasse A maßgeblichen Rechtsvorschriften,
  2. 2. das Verhalten bei Personenbeförderung und Verwenden von Anhängern,
  3. 3. spezielle Fahrzeugtechnik,
  4. 4. Gefahrenlehre,
  5. 5. Fahrtechnik und Blickverhalten,
  6. 6. Bekleidung und Schutzausrüstung.

(2) Hinsichtlich der Klasse B haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:

  1. 1. die für die Klasse B maßgeblichen Rechtsvorschriften,
  2. 2. das Verhalten bei Personenbeförderung und Verwenden von Anhängern,
  3. 3. Gefahrenlehre.

(3) Hinsichtlich der Klasse C und der Unterklasse C1 haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:

  1. 1. die für die Klasse C und die Unterklasse C1 maßgeblichen führerscheinrechtlichen und sonstigen Rechtsvorschriften,
  2. 2. die erforderlichen Kenntnisse über besondere Fahrzeuge und Aufbauten,
  3. 3. das Verhalten bei Eisenbahnkreuzungen,
  4. 4. die erforderlichen Kenntnisse über Langgut- und Wirtschaftsfuhren,
  5. 5. die auf dem Fahrzeug anzubringenden Aufschriften,
  6. 6. Beladung und Ladungssicherung,
  7. 7. Gefahrenlehre,
  8. 8. spezielle Fahrzeugtechnik.

(4) Hinsichtlich der Klasse D haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:

  1. 1. die für die Klasse D maßgeblichen führerscheinrechtlichen und sonstigen Rechtsvorschriften,
  2. 2. die erforderlichen Kenntnisse über die Ausstattung und den Aufbau des Omnibusses,
  3. 3. Gefahrenlehre,
  4. 4. spezielle Fahrzeugtechnik.

(5) Hinsichtlich der Klassen B+E, C+E, D+E und der Unterklasse C1+E haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:

  1. 1. Anhängerbremsen,
  2. 2. Anhängerlenkung,
  3. 3. Beladung und Ladungssicherung,
  4. 4. Fahrgestell und Aufbauten,
  5. 5. elektrische Anlage,
  6. 6. Gefahrenlehre,
  7. 7. spezielle Fahrzeugtechnik.

(6) Hinsichtlich der Klasse F haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:

  1. 1. die für die Klasse F maßgeblichen Rechtsvorschriften,
  2. 2. die für die Zugmaschine wesentliche Fahrzeugtechnik (Bremse, Elektrische Anlage, Fahrwerk, Motor, Kraftübertragung),
  3. 3. die für die Bremse des Anhängers erforderlichen Kenntnisse,
  4. 4. Fahrtechnik,
  5. 5. Beladung und Ladungssicherung,
  6. 6. Gefahrenlehre.

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