Inhalte der klassenspezifischen Fragen
§ 5
(1) Hinsichtlich der Klasse A haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:
- 1. die für die Klasse A maßgeblichen Rechtsvorschriften,
- 2. das Verhalten bei Personenbeförderung und Verwenden von Anhängern,
- 3. spezielle Fahrzeugtechnik,
- 4. Gefahrenlehre,
- 5. Fahrtechnik und Blickverhalten,
- 6. Bekleidung und Schutzausrüstung.
(2) Hinsichtlich der Klasse B haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:
- 1. die für die Klasse B maßgeblichen Rechtsvorschriften,
- 2. das Verhalten bei Personenbeförderung und Verwenden von Anhängern,
- 3. Gefahrenlehre.
(3) Hinsichtlich der Klasse C und der Unterklasse C1 haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:
- 1. die für die Klasse C und die Unterklasse C1 maßgeblichen führerscheinrechtlichen und sonstigen Rechtsvorschriften,
- 2. die erforderlichen Kenntnisse über besondere Fahrzeuge und Aufbauten,
- 3. das Verhalten bei Eisenbahnkreuzungen,
- 4. die erforderlichen Kenntnisse über Langgut- und Wirtschaftsfuhren,
- 5. die auf dem Fahrzeug anzubringenden Aufschriften,
- 6. Beladung und Ladungssicherung,
- 7. Gefahrenlehre,
- 8. spezielle Fahrzeugtechnik.
(4) Hinsichtlich der Klasse D haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:
- 1. die für die Klasse D maßgeblichen führerscheinrechtlichen und sonstigen Rechtsvorschriften,
- 2. die erforderlichen Kenntnisse über die Ausstattung und den Aufbau des Omnibusses,
- 3. Gefahrenlehre,
- 4. spezielle Fahrzeugtechnik.
(5) Hinsichtlich der Klassen B+E, C+E, D+E und der Unterklasse C1+E haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:
- 1. Anhängerbremsen,
- 2. Anhängerlenkung,
- 3. Beladung und Ladungssicherung,
- 4. Fahrgestell und Aufbauten,
- 5. elektrische Anlage,
- 6. Gefahrenlehre,
- 7. spezielle Fahrzeugtechnik.
(6) Hinsichtlich der Klasse F haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:
- 1. die für die Klasse F maßgeblichen Rechtsvorschriften,
- 2. die für die Zugmaschine wesentliche Fahrzeugtechnik (Bremse, Elektrische Anlage, Fahrwerk, Motor, Kraftübertragung),
- 3. die für die Bremse des Anhängers erforderlichen Kenntnisse,
- 4. Fahrtechnik,
- 5. Beladung und Ladungssicherung,
- 6. Gefahrenlehre.
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