§ 5 FSG-DV

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.1997

2. Abschnitt

Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung Antragstellung

§ 5

Der Antrag auf Erteilung, Ausdehnung, Umschreibung oder Verlängerung einer Lenkberechtigung oder der Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheines gemäß § 15 FSG ist mit einem Formblatt, das die in der Anlage 2 dargestellten Textblöcke enthält, in zweifacher Ausfertigung einzubringen. Der Antragsteller hat die von ihm auszufüllenden Rubriken dieses Formblattes vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.

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