§ 5 Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2018

Auswahlkriterien

§ 5.

(1) In Bewerbungsgesprächen sind frauendiskriminierende Fragestellungen (wie Familienplanung) unzulässig.

(2) Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern dürfen keine Auswahl- und Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientieren. Insbesondere sind die Auswahlkriterien gemäß § 5 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2018 zu beachten.

(3) Zur Beurteilung von Führungsqualitäten ist auch die soziale Kompetenz (wie etwa Kommunikationsfähigkeit oder emotionale Intelligenz) als Kriterium heranzuziehen.

Schlagworte

Auswahlkriterium

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2020

Gesetzesnummer

20010639

Dokumentnummer

NOR40214416

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