§ 5 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2022/2023

Alte FassungIn Kraft seit 10.3.2022

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 119/2024).

Aus- und Weiterbildung

§ 5.

(1) Im Zeitraum vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2021 waren folgende Kursanmeldungen bzw. absolvierte Seminartage zu verzeichnen:

Kursart

Anmeldung von

Seminartage besucht von

 

Frauen

Männern

Frauen

Männern

Grundausbildung (inkl. MBA und Universitätslehrgang)

12

10

166

112

Kurse VAB

61

28

101

66

externe Seminare

63

63

103

102

interne Seminare

226

215

411

347

Summe

362

316

781

627

     

(2) Im Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2021 stellte der Rechnungshof, bedingt durch den Lockdown und die Covid-19-Maßnahmen, sein Seminarangebot von Präsenz- auf Onlineschulungen um. Im Zeitraum ab März 2020 wurden auch seitens der externen Seminaranbieter und der VAB vorerst pandemiebedingt Präsenzseminare abgesagt und auf später verschoben. Als Ersatz durchgeführte Online-Veranstaltungen hatten sehr oft eine wesentlich kürzere Dauer (im Ausmaß von 1,5 Stunden bis halbtags). Das RH-Bildungsangebot wurde per Videokonferenz abgehalten, welche ein zeitlich kürzeres Ausmaß aufwiesen als Präsenzveranstaltungen, um die Möglichkeiten der Weiterbildung im Home Office für Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.

Schlagworte

Ausbildung, Präsenzschulung

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2024

Gesetzesnummer

20011840

Dokumentnummer

NOR40242870

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