Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 119/2024).
Aus- und Weiterbildung
§ 5.
(1) Im Zeitraum vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2021 waren folgende Kursanmeldungen bzw. absolvierte Seminartage zu verzeichnen:
Kursart | Anmeldung von | Seminartage besucht von | ||
| Frauen | Männern | Frauen | Männern |
Grundausbildung (inkl. MBA und Universitätslehrgang) | 12 | 10 | 166 | 112 |
Kurse VAB | 61 | 28 | 101 | 66 |
externe Seminare | 63 | 63 | 103 | 102 |
interne Seminare | 226 | 215 | 411 | 347 |
Summe | 362 | 316 | 781 | 627 |
- Dies ergibt eine durchschnittliche Anzahl an Seminartagen je Teilnehmerin von rd. 2,2 Tagen und je Teilnehmer von rd. 2,0 Tagen.
(2) Im Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2021 stellte der Rechnungshof, bedingt durch den Lockdown und die Covid-19-Maßnahmen, sein Seminarangebot von Präsenz- auf Onlineschulungen um. Im Zeitraum ab März 2020 wurden auch seitens der externen Seminaranbieter und der VAB vorerst pandemiebedingt Präsenzseminare abgesagt und auf später verschoben. Als Ersatz durchgeführte Online-Veranstaltungen hatten sehr oft eine wesentlich kürzere Dauer (im Ausmaß von 1,5 Stunden bis halbtags). Das RH-Bildungsangebot wurde per Videokonferenz abgehalten, welche ein zeitlich kürzeres Ausmaß aufwiesen als Präsenzveranstaltungen, um die Möglichkeiten der Weiterbildung im Home Office für Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.
Schlagworte
Ausbildung, Präsenzschulung
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2024
Gesetzesnummer
20011840
Dokumentnummer
NOR40242870
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