§ 5.
Der Lern- und Arbeitsmittelbeitrag wird pro Schuljahr und Schüler mit 150 Punkten festgesetzt und kann in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres entrichtet werden. Ein Überschuß ist dem Schüler am Ende des Schuljahres zurückzuzahlen.
Schlagworte
Lernmittelbeitrag
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2018
Gesetzesnummer
10010515
Dokumentnummer
NOR12134431
alte Dokumentnummer
N8198719809J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)