§ 5.
Wer beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Leithaberg-DAC“ zu erlangen, hat dies jährlich dem Regionalen Weinkommitee Burgenland schriftlich (auch E-Mail oder Fax) mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023
Gesetzesnummer
20006414
Dokumentnummer
NOR40108990
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