Elektronische Kommunikation
§ 5.
Elektronische Kommunikation im Sinne dieser Verordnung umfasst digitale und analoge Kommunikation.
(1) Digitale Kommunikation ist die Übertragung von Daten und Nachrichten über Computernetzwerke, insbesondere dem Internet, insbesondere der Einsatz von E-Mail, Lern- und Arbeitsplattformen, Internettelefonie sowie Tonübertragung und Ton- und Videoübertragung.
(2) Analoge Kommunikation ist die direkte Kommunikation mit Tonübertragung (Telefonie).
Schlagworte
Lernplattform, Tonübertragung
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2020
Gesetzesnummer
20011134
Dokumentnummer
NOR40222783
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