Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.
Allgemeine Rechtskunde
§ 5.
Im Gegenstand Allgemeine Rechtskunde sind dem Prüfling Fragen aus dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht einschließlich der Kollektivverträge, dem Gewerberecht einschließlich der Organisation der Kammern der gewerblichen Wirtschaft und dem Sozialversicherungsrecht sowie über Grundzüge des Handelsrechtes, des bürgerlichen Rechtes (insbesondere auch auf dem Gebiete des Konsumentenschutzes) und des Wettbewerbsrechtes zu stellen.
Zuletzt aktualisiert am
23.06.2026
Gesetzesnummer
10006959
Dokumentnummer
NOR12075941
alte Dokumentnummer
N5198910045J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
