Kostenersätze für die Zugangsberechtigung und die Datenlieferung
§ 5
§ 5. Neben den Kostenersätzen gemäß §§ 2 bis 4 sind für die Berechtigung auf die Daten zuzugreifen und für die Lieferung der Daten folgende Beträge zu entrichten:
- 1. Für das Recht auf Einbindung des Adressregisters in xSP Dienste fällt ein Kostenersatz von 120 Euro pro Jahr an.
- 2. Für die Auslieferung auf Datenträger wird zusätzlich zum Kostenersatz für die Daten gemäß § 2 und 3 ein pauschaler Kostenersatz in Höhe von 5 Euro in Rechnung gestellt. Die kleinste Abgabeeinheit bei der Auslieferung auf Datenträger ist eine politische Gemeinde (in Wien ein Bezirk).
- 3. Bei der Abgabe der Daten des Adressregisters über das Internet (als Download) werden keine Auslieferungskosten in Rechnung gestellt.
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