XIII. ABSCHNITT
Inkrafttreten
§ 59.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 15. April 1981 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
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