§ 59 SchAVO

Alte FassungIn Kraft seit 26.6.2012

Inkrafttreten

§ 59.

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Das Inhaltsverzeichnis in der Fassung BGBl. II Nr. 215/2012 tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft. § 1 Abs. 3, die Überschrift des 4. Teils sowie die §§ 31 bis 40 und § 56 Abs. 2 treten mit Ablauf des 30. Juni 2012 außer Kraft.

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