Inkrafttreten
§ 59.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Das Inhaltsverzeichnis in der Fassung BGBl. II Nr. 215/2012 tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft. § 1 Abs. 3, die Überschrift des 4. Teils sowie die §§ 31 bis 40 und § 56 Abs. 2 treten mit Ablauf des 30. Juni 2012 außer Kraft.
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