Zeitpunct der Gültigkeit der Anordnung.
§ 575
Ein rechtsgültig erklärter letzter Wille kann durch später eintretende Hindernisse seine Gültigkeit nicht verlieren.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 575
Ein rechtsgültig erklärter letzter Wille kann durch später eintretende Hindernisse seine Gültigkeit nicht verlieren.
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