b) wenn mehrere ohne Theilung;
§ 555
Sind ohne Vorschrift einer Theilung mehrere Erben eingesetzt worden, so theilen sie zu gleichen Theilen.
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b) wenn mehrere ohne Theilung;
§ 555
Sind ohne Vorschrift einer Theilung mehrere Erben eingesetzt worden, so theilen sie zu gleichen Theilen.
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