Erfordernisse:
I. Innere Form.
§ 553
Wird in einer letzten Anordnung ein Erbe eingesetzt, so heißt sie Testament; enthält sie aber nur andere Verfügungen, so heißt sie Codicill.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Erfordernisse:
I. Innere Form.
§ 553
Wird in einer letzten Anordnung ein Erbe eingesetzt, so heißt sie Testament; enthält sie aber nur andere Verfügungen, so heißt sie Codicill.
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