Zusammentreffen eines Ruhe(Versorgungs)genußanspruches aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis mit einem Rentenanspruch aus der Pensionsversicherung.
§ 530.
Ist die Aufnahme in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 1956 unter der Bedingung erfolgt, daß der aus der Pensionsversicherung erwachsende Rentenanspruch auf den Ruhe(Versorgungs)genußanspruch angerechnet wird, so ist auf den Rentenanspruch, wenn er unter Anwendung des bisherigen Rechtes festgestellt ist, § 6 Abs. 2 lit. b und Abs. 4 des Rentenbemessungsgesetzes, BGBl. Nr. 151/1954, sonst § 93 des vorliegenden Bundesgesetzes beim Zusammentreffen mit dem Ruhe(Versorgungs)genußanspruch nicht anzuwenden.
Schlagworte
Ruhegenussanspruch, Versorgungsgenussanspruch
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2024
Gesetzesnummer
10008147
Dokumentnummer
NOR12094147
alte Dokumentnummer
N6195546137L
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