Parteien
§ 51d
Partei des Berufungsverfahrens ist auch die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, Partei des Verfahrens über den Devolutionsantrag auch die Unterbehörde.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 51d
Partei des Berufungsverfahrens ist auch die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, Partei des Verfahrens über den Devolutionsantrag auch die Unterbehörde.
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