§ 51d VStG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1999

Parteien

§ 51d

Partei des Berufungsverfahrens ist auch die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, Partei des Verfahrens über den Devolutionsantrag auch die Unterbehörde.

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