§ 51 PSASV

Alte FassungIn Kraft seit 30.7.1994

Schutz gegen Hitze und/oder Feuer

Thermische Isolierung und mechanische Festigkeit

§ 51

Die thermische Isolierfähigkeit und die mechanische Festigkeit von PSA, die den Körper oder Körperteile gegen die Auswirkungen von Hitze und/oder Feuer schützen sollen, müssen für die vorhersehbaren Einsatzbedingungen entsprechend ausgelegt sein.

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