Frauenförderung im Exekutivdienst
§ 51
§ 51. Der 4. Teil dieses Bundesgesetzes ist auf Verwendungen im sicherheitsbehördlichen Exekutivdienst (§ 5 Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991) ab 1. Jänner 2003 anzuwenden.
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