§ 50 Patronenprüfordnung 2013

Alte FassungIn Kraft seit 17.12.2013

Dynamischer Kalibrator

§ 50.

(1) Für die dynamische Kalibrierung wird die Energie des Falls einer Masse M verwendet, die ein Wertepaar Druck – Ladung definiert. Die Kalibrierung erfolgt nach folgendem Messschema:

Es bedeutet:

A:

Impulsdruckgeber;

 

B1:

Verhältnis Druck/Fallhöhe;

 

B2:

Referenzwandler;

 

C:

Kalibrierkondensator;

 

D:

Ladungsverstärker;

 

E:

Spannungsnormal;

 

F:

Messwerterfassung;

 

G:

Rechner;

 

H:

Fallhöhe;

 

I:

Drucker;

 

T:

zu kalibrierender Druckaufnehmer;

 

M:

Fallmasse.

   

(2) Für die Vorbereitung und Durchführung der Messungen gelten die Bestimmungen des § 49 Abs. 3 und 4 sinngemäß.

(3) Bei der Methode „Verhältnis Druck-Fallhöhe“ wird eine Masse M verwendet, die entsprechend den Belastungsstufen und Messungen nacheinander von immer höheren Höhen fallen gelassen wird. Bei jeder Fallhöhe und bei jeder Messung wird der Höchstdruckwert registriert und daraus die Kalibrierkurve ermittelt.

(4) Bei der Methode „Referenzdruckaufnehmer“ wird eine Masse M von einer Maximalhöhe fallen gelassen und die dynamische Reaktion des Referenzwandlers (B2), der den Druck des manometrischen Gerätes (A) angibt, im Vergleich zur dynamischen Reaktion des zu prüfenden Druckwandlers (T), der den Wert der gemessenen Ladung angibt, registriert. Die Wertepaare Druck/Ladung ergeben die Kalibrierkurve des zu prüfenden Druckaufnehmers (T), die für die gesamte Messbreite gilt.

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2020

Gesetzesnummer

20008706

Dokumentnummer

NOR40159067

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