Verletzung der Auskunftspflicht
§ 50
§ 50. Die Verletzung der Auskunftspflicht (§ 118 Abs. 1 Z 1 bis 3) unterliegt der Beweiswürdigung durch das Kartellgericht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Verletzung der Auskunftspflicht
§ 50
§ 50. Die Verletzung der Auskunftspflicht (§ 118 Abs. 1 Z 1 bis 3) unterliegt der Beweiswürdigung durch das Kartellgericht.
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