§ 4 WBV 2010

Alte FassungIn Kraft seit 08.7.2010

Inhalt der Wissensbilanz

§ 4

(1) Im Abschnitt „I.1 Wissensbilanz Narrativer Teil“ sind die Bereiche a) bis n) narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen c) bis i) angeführten Themen abzudecken.

  1. a) Wirkungsbereich, strategische Ziele, Profilbildung
  2. b) Organisation
  3. c) QualitätssicherungundQualitätsmanagement

insbesondere Ausgestaltung und Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung; Akkreditierungen; interne und externe Evaluierungen; universitätsübergreifende Aktivitäten; Follow – Up Maßnahmen.

  1. d) PersonalentwicklungundNachwuchsförderung

insbesondere Berufungsmanagement; Nachwuchsfördermaßnahmen; Umsetzung des Laufbahnmodells; Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Beschreibung des Kinderbetreuungsangebots und Nutzung durch Universitätsbedienstete, durch Studierende und andere Personen; personelle und räumliche Ausstattung der Einrichtungen; Kinderbetreuungsbeauftragte oder Kinderbetreuungsbeauftragter bzw. Anlaufstelle für Kinderbetreuungsfragen; Bedarfserhebungen zur Kinderbetreuung); Angebot zur Arbeitszeitflexibilität für Angehörige der Universität mit Betreuungspflichten; Maßnahmen zur spezifischen Karriereförderung von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern nach der Elternkarenz.

  1. e) Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

insbesondere Forschungsschwerpunkte, Forschungscluster und –netzwerke; wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen, wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen; Gestaltung der Doktoratsausbildung (auch hinsichtlich der sozialen Absicherung der Doktorandinnen und Doktoranden).

  1. f) Studien und Weiterbildung

insbesondere Stand der Bologna-Umsetzung; Studieneingangs- und Orientierungsphase; Studien mit Zulassungsverfahren; Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Studienabbrecherinnen und -abbrecher; Maßnahmen betreffend Studienberatung und Studienwahl; Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen; Maßnahmen und Angebote für berufstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten; Maßnahmen für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.

  1. g) Gesellschaftliche Zielsetzungen

insbesondere Frauenförderung und Gleichstellung (Umsetzung des universitären Frauenförderungsplans, Entwicklung der Implementierung und Umsetzung von Gender Studies-Lehre sowie Entwicklung der genderrelevanten Forschung); Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchlässigkeit; Maßnahmen für Absolventinnen und Absolventen; Wissenschaftskommunikation und Wissens- und Technologietransfer.

  1. h) Internationalität und Mobilität

insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität der Studierenden und des wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchses; Teilnahme an Projekten im Rahmen von EU-Bildungsprogrammen.

  1. i) Kooperationen

insbesondere interuniversitäre Kooperationen, internationale Kooperationen; in der Regel 3 bis 5 Top-(Forschungs-)Kooperationen als Beispiele.

  1. j) Bibliotheken und besondere Universitätseinrichtungen
  2. k) Bauten
  3. l) Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG und Veterinärmedizinische Universität Wien)
  4. m) Preise und Auszeichnungen
  5. n) Resümee und Ausblick

(2) Der Abschnitt „I.2 Wissensbilanz – Kennzahlen“ ist in folgende Unterabschnitte gegliedert:

1. Intellektuelles Vermögen

  1. 1.A Humankapital
  2. 1.B Beziehungskapital
  3. 1.C Strukturkapital

2. Kernprozesse

  1. 2.A Lehre und Weiterbildung
  2. 2.B Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

3. Output und Wirkungen der Kernprozesse

  1. 3.A Lehre und Weiterbildung
  2. 3.B Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

4. Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG)

(3) Dem Unterabschnitt „1.A Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

  1. 1.A.1 Personal
  2. 1.A.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
  3. 1.A.3 Anzahl der Berufungen an die Universität
  4. 1.A.4 Frauenquoten
  5. 1.A.5 Lohngefälle zwischen Frauen und Männern

(4) Dem Unterabschnitt „1.B Intellektuelles Vermögen – Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

  1. 1.B.1 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)
  2. 1.B.2 Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)

(5) Dem Unterabschnitt „1.C Intellektuelles Vermögen – Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

  1. 1.C.1 Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen
  2. 1.C.2 Erlöse aus FE-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro

(6) Dem Unterabschnitt „2.A Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

  1. 2.A.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
  2. 2.A.2 Anzahl der eingerichteten Studien
  3. 2.A.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
  4. 2.A.4 Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen
  5. 2.A.5 Anzahl der Studierenden
  6. 2.A.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien
  7. 2.A.7 Anzahl der belegten ordentlichen Studien
  8. 2.A.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
  9. 2.A.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
  10. 2.A.10 Erfolgsquote ordentlicher Studierender

(7) Dem Unterabschnitt „2.B Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

  1. 2.B.1 Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten
  2. 2.B.2 Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität

(8) Dem Unterabschnitt „3.A Output und Wirkungen der Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

  1. 3.A.1 Anzahl der Studienabschlüsse
  2. 3.A.2 Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
  3. 3.A.3 Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums

(9) Dem Unterabschnitt „3.B Output und Wirkungen der Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

  1. 3.B.1 Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals
  2. 3.B.2 Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen

(10) Das Spezifische Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Abs. 2 Z 4) umfasst folgende Kennzahlen:

  1. 4.1 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
  2. 4.2 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von klinischen Prüfungen
  3. 4.3 Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt
  4. 4.4 Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste
  5. 4.5 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission

(11) Definition, Erhebungsebene, Schichtungsmerkmale, Merkmalsausprägungen sowie Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt der einzelnen Kennzahlen sind derAnlage 1 zu entnehmen.

(12) Die Darstellung der Kennzahlen hat den Vorgaben des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung einschließlich der Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen sowie für die reduzierte Darstellung der Schichtungsmerkmale und Merkmalsausprägungen gemäßAnlage 1 zu entsprechen (Berichtsstruktur).

(13) Die Kennzahlen sind im Hinblick auf Wirkungsbereich, strategische Ziele und Profilbildung (Abs. 1 lit. a) zu interpretieren.

(14) Sofern verfügbar, ist ein zeitlicher Verlauf von mindestens drei Berichtsjahren darzustellen. In der Verlaufsdarstellung ist eine Reduktion von Kennzahlen auf Summenzeilen zulässig.

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