§ 4 UMG-RegV

Alte FassungIn Kraft seit 05.5.2012

Anforderungen

§ 4.

(1) V.EFB-Betriebe müssen

  1. 1. über ein gültiges V.EFB-Zertifikat verfügen;
  2. 2. über eine von einem EMAS-Umweltgutachter unterzeichnete Zertifizierungsempfehlung sowie über eine Bestätigung des EMAS-Umweltgutachters über die Einbeziehung der Mitarbeiter gemäß Anhang II Teil B.4 der EMAS-Verordnung verfügen;
  3. 3. einen Bericht erstellen, der folgende Informationen enthält:
  1. a) klare und unmissverständliche Beschreibung der Organisation, eine Zusammenfassung ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie gegebenenfalls der Beziehung zu etwaigen Mutterorganisationen;
  2. b) Beschreibung der Umweltpolitik der Organisation und Beschreibung des umweltbezogenen Managementsystems;
  3. c) Beschreibung aller bedeutenden direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu bedeutenden Umweltauswirkungen des Betriebes führen, und Erklärung der Art der auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen;
  4. d) Beschreibung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele im Zusammenhang mit den bedeutenden Umweltaspekten und -auswirkungen;
  5. e) Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen des Betriebes und bezogen auf die bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Umweltleistung ist mittels Kernindikatoren gemäß Anhang IV Abschnitt C der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 darzustellen. [Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG , ABl. Nr. L 342 vom 22.12.2009 S.1.];
  6. f) sonstige Faktoren der Umweltleistung, einschließlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen;
  7. g) Bezugnahme auf die geltenden Umweltvorschriften;
  8. h) Name und Akkreditierungs- oder Lizenznummer des EMAS-Umweltgutachters und Datum der Validierung.

(2) Responsible Care-Betriebe müssen

  1. 1. über ein gültiges Responsible Care-Zertifikat verfügen;
  2. 2. über eine Erklärung des EMAS-Umweltgutachters, durch die bestätigt wird, dass die über die Anforderungen des Responsible Care-Zertifikates hinausgehenden Inhalte der EMAS Verordnung erfüllt sind und
  3. 3. einen Bericht erstellen, der folgende Informationen enthält:
  1. a) klare und unmissverständliche Beschreibung der Organisation, eine Zusammenfassung ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie gegebenenfalls der Beziehung zu etwaigen Mutterorganisationen;
  2. b) Beschreibung der Umweltpolitik der Organisation und Beschreibung des umweltbezogenen Managementsystems;
  3. c) Beschreibung aller bedeutenden direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu bedeutenden Umweltauswirkungen der Organisation führen, und Erklärung der Art der auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen;
  4. d) Beschreibung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele im Zusammenhang mit den bedeutenden Umweltaspekten und -auswirkungen;
  5. e) Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Umweltleistung ist mittels Kernindikatoren gemäß Anhang IV Abschnitt C der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 darzustellen. [Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG , ABl. Nr. L 342 vom 22.12.2009 S.1.];
  6. f) sonstige Faktoren der Umweltleistung, einschließlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen;
  7. g) Bezugnahme auf die geltenden Umweltvorschriften;
  8. h) Name und Akkreditierungs- oder Lizenznummer des EMAS-Umweltgutachters und Datum der Validierung.

(3) ISO 14001-Betriebe müssen

  1. 1. über ein aktuelles von einem EMAS-Umweltgutachter ausgestelltes ISO 14001 Zertifikat sowie über eine Bestätigung des EMAS-Umweltgutachters über die Einbeziehung der Mitarbeiter gemäß Anhang II Teil B.4 der EMAS-Verordnung verfügen und
  2. 2. einen Bericht erstellen, der folgende Informationen enthält:
  1. a) klare und unmissverständliche Beschreibung der Organisation, eine Zusammenfassung ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie gegebenenfalls der Beziehung zu etwaigen Mutterorganisationen;
  2. b) Beschreibung der Umweltpolitik der Organisation und Beschreibung des umweltbezogenen Managementsystems;
  3. c) Beschreibung aller bedeutenden direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu bedeutenden Umweltauswirkungen der Organisation führen, und Erklärung der Art der auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen;
  4. d) Beschreibung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele im Zusammenhang mit den bedeutenden Umweltaspekten und -auswirkungen;
  5. e) Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Umweltleistung ist mittels Kernindikatoren gemäß Anhang IV Abschnitt C der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 darzustellen. [Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG , ABl. Nr. L 342 vom 22.12.2009 S.1.];
  6. f) sonstige Faktoren der Umweltleistung, einschließlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen;
  7. g) Bezugnahme auf die geltenden Umweltvorschriften;
  8. h) Name und Akkreditierungs- oder Lizenznummer des EMAS-Umweltgutachters und Datum der Validierung.

Schlagworte

Umwelteinzelziel, Umweltauswirkung, Akkreditierungsnummer

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2021

Gesetzesnummer

20007820

Dokumentnummer

NOR40139111

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