§ 4 Studienordnung für den Studienversuch Computerwissenschaften

Alte FassungIn Kraft seit 27.8.1988

Tritt mit Inkrafttreten des Studienplanes für die Studienrichtung Informatik, Studienzweig Angewandte Informatik, an der Universität Salzburg, spätestens aber mit 30. September 1997 außer Kraft (vgl. § 7 Abs. 3, BGBl. Nr. 414/1992 idF BGBl. Nr. 774/1994).

Wahlfächer (Anwendungsfächer)

§ 4.

Als Wahlfächer (Anwendungsfächer) gemäß § 6 Abs. 2 lit. e und § 9 Abs. 3 lit. c kommen alle jene Fächer der an der Universität Salzburg eingerichteten ordentlichen Studien in Betracht, aus denen Lehrveranstaltungen mit einem computerwissenschaftlichen Bezug im Rahmen dieser ordentlichen Studien angeboten werden. Die in Betracht kommenden Wahlfächer (Anwendungsfächer) sind im Studienplan zu nennen.

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2025

Gesetzesnummer

10009656

Dokumentnummer

NOR12122385

alte Dokumentnummer

N7198816791J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)