§ 4 Studienförderung für Studierende an Konservatorien

Alte FassungIn Kraft seit 13.10.2004

In-Kraft-Treten

§ 4

§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und ist auf Anträge betreffend Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2004/05 anzuwenden.

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